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Ein besonderes Anliegen ist mir, daß meine Vergütungsstruktur für Sie als Mandanten transparent ist.

Im Bereich des Arbeitsrechts differenziere ich nach der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern:

Die Vertretung von Arbeitnehmern rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die gesetzlichen Gebühren ergeben im Bereich der Arbeitnehmervertretung meist eine angemessene Vergütung. Die voraussichtlichen Kosten können Sie anhand eines im Internet verfügbaren RVG-Rechners leicht selbst ermitteln. Wählen Sie dort ein bei einer Kündigungsschutzklage Ihr Quartalseinkommen als Gegenstandswert. Die hiernach entstehenden Kosten werden i.d.R. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Beschränkt sich das Mandat auf eine Beratung, so gibt es seit 01.07.2006 keine gesetzlich festgelegten Gebührensätze mehr. In diesem Fall schließe ich mit Ihnen ebenfalls eine Vergütungsvereinbarung ab. Diese hält sich in einem Rahmen, der von den Rechtsschutzversicherern in der Regel akzeptiert wird.

Die Vertretung von Arbeitgebern rechne ich auf Stundenbasis ab. Die minutengenaue Abrechnung setzt die Hemmschwelle meiner Mandanten bei den oft notwendigen "kurzen Rückfragen" herab. Auf Wunsch erstelle ich zu Beginn eines Mandats eine Prognose über die voraussichtlichen Kosten. Sie dürfen dabei davon ausgehen, daß Sie einen Fachanwalt engagiert haben, der nicht jede Kleinigkeit recherchieren muß, sondern sein Handwerkszeug parat hat. Sie werden bei mir deshalb nicht urplötzlich mit horrenden Stundenaufstellungen konfrontiert werden.

Auf meiner Downloadseite steht Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung für Arbeitgeber zur Verfügung.



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