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Mandate
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bereiche, die
meine Kanzlei abdeckt.
Arbeitnehmervertretung
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Die Arbeitnehmervertretung beginnt optimalerweise mit der Beratung beim
Abschluß des Arbeitsvertrages. Allerdings habe ich
Verständnis dafür, daß viele Arbeitnehmer,
gerade
solche mit kleinerem Einkommen, diesen Schritt zunächst
scheuen.
Besonders wichtig wird die Vertretung durch den Fachanwalt für
Arbeitsrecht aber im "Arbeitsverhältnis in der
Krise". Wie
soll sich der Arbeitnehmer bei Abmahnung, Führungswechsel oder
Verschlechterung des Betriebsklimas verhalten? Hier gilt es, die
entscheidenden Weichenstellungen selbst zu stellen, anstatt die
Regieführung beim Arbeitgeber zu lassen.
Schließlich sollte der Anwalt nach einer Kündigung
so
früh wie möglich eingeschaltet werden, und zwar schon
weit
vor dem Ablauf der allseits bekannten, dreiwöchigen
Klagefrist. Beachten Sie hierzu bitte meinen Hinweis zu laufenden Fristen in
Kündigungsschutzsachen.
Infolge
von Kommunikationsfehlern (selten: wegen bösen Willens) kommt es
außerdem zuweilen vor, daß die Agentur für Arbeit
(früher: Arbeitsamt) ungerechtfertigt sog. Sperrzeiten beim
Arbeitslosengeld verhängt, so z.B. bei vermeintlich
selbstverschuldetem Jobverlust oder (in Wirklichkeit nicht)
verspäteter Arbeitsuchendmeldung. In diesen Fällen vertrete
ich Sie gern auch im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.
Arbeitgebervertretung
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Den Bereich Arbeitgebervertretung beschreibe ich gern mit den Worten
“big law firm service at a reasonable
rate”. Ich
habe mein Handwerk bei einer internationalen Kanzlei gelernt und kenne
deswegen die Sorgen und Nöte deutscher und
ausländischer
Unternehmen mit dem hiesigen Arbeitsrecht. Die Idee zur
Gründung
einer eigenen Kanzlei kam mir, da ich der Meinung bin, daß
eine
kleine Einheit in der Lage ist, denselben Service wie eine
Großkanzlei zu bieten und daß der hierbei
entstehenden
Kostenvorteil an die Mandanten weitergegeben werden kann. Eine optimale
Beratung beginnt bereits mit der anwaltlichen Hilfe bei der Abfassung
des Arbeitsvertrages. Erst recht ist es notwendig, eine
Kündigung
anwaltlich vorzubereiten, da ansonsten die Aussichten im
Kündigungsschutzprozeß meist schlecht sind. Auch bei
Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat sollte
anwaltlicher Rat nicht fehlen. Dies gilt nicht nur
anläßlich
einer geplanten Restrukturierung, sondern z.B. auch für die
Einführung neuer Vergütungsstrukturen.
leitende
Angestellte zurück
Die
Arbeitnehmervertretung schließt selbstverständlich
auch leitende
Angestellte ein. Hier kommt es oft darauf an, nicht nur die rechtlichen
Besonderheiten, sondern auch die oft grundlegend anderen
Gepflogenheiten und die hieraus erwachsenen Problemstellungen zu kennen. Geschäftsführer,
Vorstände
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„Arbeitsrecht im weiteren Sinne“ gehören
bei mir
außerdem das Dienstrecht der
Geschäftsführer und Vorstände. Diese
Prozesse finden nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den
ordentlichen Gerichten statt.
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