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Mandate
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bereiche, die meine Kanzlei abdeckt.


Arbeitnehmervertretung  zurück
Die Arbeitnehmervertretung beginnt optimalerweise mit der Beratung beim Abschluß des Arbeitsvertrages. Allerdings habe ich Verständnis dafür, daß viele Arbeitnehmer, gerade solche mit kleinerem Einkommen, diesen Schritt zunächst scheuen.

Besonders wichtig wird die Vertretung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht aber im "Arbeitsverhältnis in der Krise". Wie soll sich der Arbeitnehmer bei Abmahnung, Führungswechsel oder Verschlechterung des Betriebsklimas verhalten? Hier gilt es, die entscheidenden Weichenstellungen selbst zu stellen, anstatt die Regieführung beim Arbeitgeber zu lassen.

Schließlich sollte der Anwalt nach einer Kündigung so früh wie möglich eingeschaltet werden, und zwar schon weit vor dem Ablauf der allseits bekannten, dreiwöchigen Klagefrist. Beachten Sie hierzu bitte meinen Hinweis zu laufenden Fristen in Kündigungsschutzsachen.

Infolge von Kommunikationsfehlern (selten: wegen bösen Willens) kommt es außerdem zuweilen vor, daß die Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) ungerechtfertigt sog. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld verhängt, so z.B. bei vermeintlich selbstverschuldetem Jobverlust oder (in Wirklichkeit nicht) verspäteter Arbeitsuchendmeldung. In diesen Fällen vertrete ich Sie gern auch im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.

Arbeitgebervertretung  zurück
Den Bereich Arbeitgebervertretung beschreibe ich gern mit den Worten “big law firm service at a reasonable rate”. Ich habe mein Handwerk bei einer internationalen Kanzlei gelernt und kenne deswegen die Sorgen und Nöte deutscher und ausländischer Unternehmen mit dem hiesigen Arbeitsrecht. Die Idee zur Gründung einer eigenen Kanzlei kam mir, da ich der Meinung bin, daß eine kleine Einheit in der Lage ist, denselben Service wie eine Großkanzlei zu bieten und daß der hierbei entstehenden Kostenvorteil an die Mandanten weitergegeben werden kann. Eine optimale Beratung beginnt bereits mit der anwaltlichen Hilfe bei der Abfassung des Arbeitsvertrages. Erst recht ist es notwendig, eine Kündigung anwaltlich vorzubereiten, da ansonsten die Aussichten im Kündigungsschutzprozeß meist schlecht sind. Auch bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat sollte anwaltlicher Rat nicht fehlen. Dies gilt nicht nur anläßlich einer geplanten Restrukturierung, sondern z.B. auch für die Einführung neuer Vergütungsstrukturen.

leitende Angestellte  zurück
Die Arbeitnehmervertretung schließt selbstverständlich auch leitende Angestellte ein. Hier kommt es oft darauf an, nicht nur die rechtlichen Besonderheiten, sondern auch die oft grundlegend anderen Gepflogenheiten und die hieraus erwachsenen Problemstellungen zu kennen.

Geschäftsführer, Vorstände
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Zum „Arbeitsrecht im weiteren Sinne“ gehören bei mir außerdem das Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände. Diese Prozesse finden nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den ordentlichen Gerichten statt.



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